Nießbrauch ist ein Recht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie zu nutzen, darin zu wohnen und davon zu profitieren, die einer anderen Person gehört. Es teilt die Eigentumsrechte in zwei Teile:
Der häufigste Kontext ist die Erbschaft. Der überlebende Ehepartner erhält typischerweise Nießbrauchrechte, während die Kinder das nackte Eigentum erben.
| Merkmal | Nießbrauch | Miete |
|---|---|---|
| Rechtliche Natur | Dingliches Recht (registriert) | Vertragliche Vereinbarung |
| Überlebt Verkauf | Ja | Abhängig vom Vertrag |
| Mietzahlungen | Nicht erforderlich | Regelmäßige Zahlungen |
Darf: Wohnen, vermieten, das Recht übertragen.
Darf nicht: Verkaufen, größere Umbauten, belasten.
Pflichten: Instandhaltung, Steuern und laufende Kosten.
Für die meisten internationalen Käufer bleibt Volleigentum die klarere und flexiblere Option.
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