Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen, fallen fast sicher zwei Steuern an: die Kapitalertragssteuer (auf den Gewinn aus dem Verkauf) und die Plusvalía Municipal (eine kommunale Grundwertsteuer). Das Verständnis beider Steuern ist wesentlich für die Berechnung Ihres Nettoerlöses.
Die Kapitalertragssteuer in Spanien wird auf den Gewinn erhoben, den Sie beim Verkauf einer Immobilie erzielen — die Differenz zwischen dem Kaufpreis (einschließlich Erwerbskosten) und dem Verkaufspreis (abzüglich Verkaufskosten).
Der steuerpflichtige Gewinn ist nicht einfach Verkaufspreis minus Kaufpreis. Sie können legitime Kosten auf beiden Seiten abziehen:
| Abzugsfähige Kaufkosten | Abzugsfähige Verkaufskosten |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer (ITP) oder MwSt. beim Kauf | Maklerprovision |
| Notar- und Registergebühren | Notar- und Registergebühren |
| Anwaltskosten beim Kauf | Anwaltskosten beim Verkauf |
| Kosten für bauliche Verbesserungen (keine Instandhaltung) | Energieausweis |
| Hypothekeneinrichtungsgebühren | Plusvalía-Gemeindesteuer |
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sowohl vom Kauf als auch von Verbesserungen auf. Ohne Dokumentation erlaubt das Finanzamt keine Abzüge.
Wenn Sie steuerlich in Spanien ansässig sind, werden Kapitalerträge aus Immobilienverkauf progressiv besteuert:
| Steuerpflichtiger Gewinn | Steuersatz |
|---|---|
| Erste 6.000 € | 19% |
| 6.001 € – 50.000 € | 21% |
| 50.001 € – 200.000 € | 23% |
| 200.001 € – 300.000 € | 27% |
| Über 300.000 € | 28% |
Als Nicht-Resident, der Immobilien in Spanien verkauft, beträgt der Kapitalertragssteuersatz pauschal 19% für EU/EWR-Einwohner und 24% für Nicht-EU-Einwohner.
Der 3%-Einbehalt: Wenn ein Nicht-Resident verkauft, ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3% des Verkaufspreises einzubehalten und direkt an das spanische Finanzamt (Hacienda) als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer des Verkäufers abzuführen.
Die Plusvalía ist eine Gemeindesteuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks während der Besitzdauer. Sie ist von der Kapitalertragssteuer getrennt und wird an das örtliche Rathaus (ayuntamiento) gezahlt.
Seit 2021 gibt es zwei Berechnungsmethoden, und Sie können die wählen, die die niedrigere Steuer ergibt:
Betrachten Sie einen nicht-residenten EU-Bürger, der 2018 eine Wohnung an der Costa Blanca für 180.000 € (mit 18.000 € Kaufkosten) gekauft hat und sie 2026 für 260.000 € (mit 15.000 € Verkaufskosten) verkauft:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufspreis | 260.000 € |
| Abzüglich Verkaufskosten | -15.000 € |
| Nettoverkäufserlös | 245.000 € |
| Kaufpreis + Kosten | 198.000 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 47.000 € |
| Kapitalertragssteuer (19%) | 8.930 € |
| 3% Einbehalt durch Käufer | 7.800 € |
| Zusätzlich zu zahlende Steuer | 1.130 € |
| Plusvalía municipal (geschätzt) | 800 € – 2.500 € |
Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten europäischen Ländern, dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada und vielen anderen. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater in beiden Ländern vor dem Verkauf.
Bei Mediter Real Estate begleiten wir Verkäufer bei jedem Schritt an der Costa Blanca, Costa Cálida, Costa del Sol und Costa Almería.
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