Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, ist der Contrato de Arras eines der wichtigsten Dokumente, die Sie unterzeichnen werden. Es ist der Privatvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der das Geschäft besiegelt, den Kaufpreis festlegt und beide Parteien durch eine Anzahlung bindet — üblicherweise 10 % des vereinbarten Preises.
Viele ausländische Käufer unterschreiben diesen Vertrag jedoch, ohne vollständig zu verstehen, was er bedeutet. An der Costa Blanca, Costa del Sol, Costa Cálida und Costa de Almería ist der Contrato de Arras gängige Praxis — und es ist entscheidend, ihn richtig zu verstehen.
Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen.
Der Contrato de Arras ist eine private Kaufvereinbarung, in der Käufer und Verkäufer die Bedingungen eines Immobilienverkaufs vereinbaren und der Käufer eine Anzahlung leistet. Er wird durch Artikel 1454 des spanischen Zivilgesetzbuches geregelt.
Der Arras-Vertrag wird typischerweise 1 bis 2 Wochen nach der Reservierung unterzeichnet. Die Frist bis zur notariellen Beurkundung beträgt 30 bis 90 Tage.
Dies ist der am häufigsten verwendete Typ bei Wohnimmobilientransaktionen.
Die Anzahlung dient als Bestätigung des Vertrags und Teilzahlung. Es gibt kein automatisches Rücktrittsrecht.
Die Anzahlung fungiert als vorab vereinbarte Vertragsstrafe.
| Merkmal | Penitenciales | Confirmatorias | Penales |
|---|---|---|---|
| Rücktrittsrecht | Ja (mit Strafe) | Nein | Nein |
| Käufer tritt zurück | Verliert Anzahlung | Klage möglich | Strafe + Klage |
| Verkäufer tritt zurück | Doppelte Rückzahlung | Klage möglich | Strafe + Klage |
Die Standardanzahlung beträgt 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
Sie verlieren Ihre 10 % Anzahlung. Ihr Anwalt sollte eine Hypothekenklausel aufnehmen.
Der Verkäufer muss die doppelte Anzahlung zurückzahlen.
| Merkmal | Reservierung | Contrato de Arras |
|---|---|---|
| Betrag | 3.000 € – 6.000 € | 10 % des Kaufpreises |
| Zweck | Nimmt Immobilie vom Markt | Rechtsverbindliche Kaufzusage |
| Rechtliches Gewicht | Begrenzt | Stark — Spanisches BGB |
Ja, nach spanischem Zivilrecht.
Ja, der Prozentsatz ist verhandelbar.
Ja, über eine Vollmacht an Ihren Anwalt.
Bei Mediter Real Estate arbeiten wir mit erfahrenen Immobilienanwälten an der Costa Blanca, Costa del Sol, Costa Cálida und Costa de Almería.
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